Tennisclub Wittlensweiler  Tennis hält jung                Tennis macht fit Home/News Wir über uns Platzanlage Anfahrtsskizze Spielbetrieb Jugend Archiv Vorstand Preisliste Spiel- und Platzordnung Satzung Impressum Aufnahmeantrag
Spiel- und Platzordnung des TC Wittlensweiler e.V. 1. Spielberechtigt sind nur Mitglieder des TC Wittlensweiler e.V., die Ihren Clubbeitrag voll entrichtet haben sowie Gastspieler, die vor Spielantritt den Unkostenbeitrag (siehe Punkt 6) entrichtet haben. 2. Spielzeiten Der Tennisplatz darf täglich von 6:oo Uhr bis 22:oo Uhr bespielt werden 3. Platzbelegung Spielberechtige Mitglieder des TCW regeln die Belegung der Plätze selbständig und eigenverantwortlich nach folgendem Belegungssystem: a) Die Plätze können nur zur vollen Stunde belegt werden. b) Die Belegung wird von den Clubmitgliedern eigenverantwortlich durch Eintrag im Registrierungssystem https://www.12tennis.at/  vorgenommen. Die Reservierung eines Platzes ist für max. eine Stunde erlaubt. Die Vorreservierung ist für maximal 5 Tage im Voraus möglich (z.B.; an einem Montag kann maximal bis Samstag reserviert werden). Eine Neubelegung kann erst nach abgespielter Stunde vorgenommen werden. Beim Doppel kann ein Platz von 4 Spielern für maximal 2 Stunden reserviert werden. Eintrag aller Spieler im System ist erforderlich. c) Sollten Spieler, welche einen Platz belegt haben, sich nicht spätestens zehn Minuten nach der gebuchten Stunde einfinden, haben andere Clubmitglieder das Recht, den Platz zu belegen. d) Es darf keine Dauerbuchung im Sinne einer Abonnementspielzeit geben. e) Der Vorstand hat die Möglichkeit, bestimmte Zeiten und Tage für Einzel- bzw. Mannschaftstraining oder zu Veranstaltungen zu reservieren. f) Die Spielzeit beträgt jeweils 50 Minuten zuzüglich 10 Minuten für Platzpflege (abziehen, Linien reinigen, spritzen). 4. Platzpflege Der Platz muss grundsätzlich nach jeder Platzbelegung neu abgezogen und beregnet werden. Die Spieler werden gebeten, die Plätze rechtzeitig freizumachen. Es ist nur gestattet, den Tennisplatz in Tennisschuhen zu bespielen. Dieselben müssen in ordnungsgemäßen sauberen Zustand sein. Holen Sie daher Bälle, die über den Zaun gehen, erst nach Ende der Spielzeit. Werden die Plätze beschmutzt oder beschädigt, müssen die Benutzer für die Instandsetzung Sorge tragen 5. Gastspieler Jeder Gastspieler hat pro Stunde 5,00 Euro zu entrichten, d.h. belegen zwei Gastspieler einen Platz, so sind 10,00 Euro zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob Einzel oder Doppel gespielt wird. Die Bezahlung hat das gastgebende Mitglied an den Verein abzuführen. 6. Trainer Trainer können nur vom Club zugelassen bzw. anerkannt werden. Für sie ist keine Platzgebühr zu entrichten. Bringt ein Clubmitglied seinen eigenen Trainer mit, so ist dieser als Gastspieler zu betrachten und muss die entsprechende Gebühr entrichten (siehe Punkt 6). 7. Ausschluss bei vorsätzlichem falschen Buchungen Wir sind bestrebt, in unserer Tennisanlage einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb zu ermöglichen. Mitglieder, die durch vorsätzliches und falsches Belegen und Eintragen gegen diese Spiel- und Platzordnung verstoßen, können vom Vorstand auf bestimmte Zeit oder für immer vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Der Clubbeitrag wird dabei nicht erstattet. 8. Verbandspiele/Turniere Sollten schon belegte Plätze zu Turnieren, Verbandsspielen oder anderen Veranstaltungen benötigt werden, hat der Vorstand das Recht, Belegungen aufzuheben. Wittlensweiler, den 9. Mai 2022 Alexander Pfeiffer 1. Vorsitzender
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